Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1:

Definitionen

  • Der Unternehmer:  Camping ZomersBuiten Bv
  • Der Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über einen Ort für einen bestimmten Zeitraum geschlossen hat. Die Miturlauber sind die anderen im Vertrag genannten Personen.
  • Dritte: jede andere Person als der Erholungssuchende und/oder Miterholungssuchende.
  • Platz: ein zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer vereinbarter Platz für ein Campingmittel auf dem Campingplatz ZomersBuiten.
  • Campingausrüstung: Zelt, Reisecaravan, Wohnmobil, Faltcamper usw.
  • Der Vertrag: der Vertrag zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer über das Recht, einen Standort zu einem im Voraus vereinbarten Entgelt und Zeitraum zu nutzen.
  • Informationen: schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung des Stellplatzes, die Campingmittel, die Einrichtungen und die Regeln des Campingplatzes ZomersBuiten.
  • Stornierung: schriftliche Stornierung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthaltes.
  • Campingordnung: die schriftliche Ordnung, die die Hausordnung für die Nutzung des Geländes und der Einrichtungen enthält.

Artikel 2:

Dauer der Vereinbarung

  • Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Artikel 3:

Preis und Preisänderungen

  • Der Preis wird auf der Grundlage der vom Unternehmer erstellten Preisliste vereinbart.
  • Entstehen nach der Erstellung der Preisliste Mehrkosten durch die Erhöhung staatlicher Abgaben, können diese Mehrkosten auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weitergegeben werden (z. B. Mehrwertsteuer und Kurtaxe).

Artikel 4:

Zahlung

  • Der Urlauber muss die Zahlung in Euro leisten.
  • Die Zahlung erfolgt in zwei Raten, und zwar 2 Wochen nach der Buchung telefonisch, schriftlich oder elektronisch, wobei die erste Rate 50% des vereinbarten Betrags beträgt. Die zweite Rate muss dem Unternehmer zwei Wochen vor Beginn des Aufenthalts zur Verfügung stehen.
  • Bei einer Buchung, die weniger als 6 Wochen vor Beginn des Aufenthalts erfolgt, muss die Zahlung in einer Rate 2 Wochen vor Beginn des Aufenthalts erfolgen.
  • Falls der Unternehmer am Tag der Ankunft nicht im Besitz des geschuldeten Gesamtbetrags ist, ist der Urlauber verpflichtet, den vereinbarten Betrag vor der Inanspruchnahme des Stellplatzes vollständig zu zahlen, andernfalls ist der Unternehmer berechtigt, dem Urlauber den Zugang zum Stellplatz zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.

  • Wenn der Urlauber den Vertrag verlängern möchte, muss er die Zahlung an den Unternehmer vor Beginn der Verlängerung geleistet haben.

  • Die außergerichtlichen Kosten, die dem Unternehmer nach einer Inverzugsetzung angemessenerweise entstehen, gehen zu Lasten des Urlaubers. Wurde der Gesamtbetrag nicht fristgerecht gezahlt, werden auf den ausstehenden Betrag nach schriftlicher Mahnung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat erhoben.

Artikel 5

Stornierung

  • Im Falle einer Stornierung zahlt der Urlauber eine Entschädigung an den Unternehmer, die sich wie folgt beläuft - bei einer Stornierung innerhalb von 2 Monaten 25% des vereinbarten Preises. - bei Stornierung innerhalb von 1 Monat 50% des vereinbarten Preises. - bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen 75 % des vereinbarten Preises. - bei Rücktritt am Tag des Reiseantritts 100% des vereinbarten Preises.

  • Im Falle einer Stornierung werden dem Urlauber in jedem Fall 25 Euro Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
  • Wird der Platz durch Vermittlung des Urlaubers von einem Dritten für denselben Zeitraum reserviert und bezahlt, so werden nur die Verwaltungskosten berechnet.

Artikel 6

Nutzung durch Dritte

  • Die Nutzung eines Campingmittels und/oder eines dazugehörigen Stellplatzes durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers gestattet.

Artikel 7

Spätere Ankunft und frühere Abreise

  • Der Urlauber schuldet den vollen Preis für den Vertrag, und zwar für den gesamten vereinbarten Zeitraum.

Artikel 8

Vorläufige Kündigung des Vertrags durch den Unternehmer und Räumung.

  • Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen: - wenn der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung die im Vertrag, in der Campingordnung und/oder in den behördlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß einhält, und zwar in einem solchen Ausmaß, dass dem Unternehmer nach Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. - wenn der Urlauber, Miturlauber trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung den Unternehmer und/oder die anderen Urlauber belästigt oder die gute Atmosphäre auf oder in der unmittelbaren Umgebung des Campingplatzes stört. - wenn der Urlauber trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Verwarnung durch die Nutzung des Platzes und/oder seiner Campingmittel gegen die Bestimmung des Geländes verstößt. - wenn das Campingmittel nicht den allgemein anerkannten Sicherheitsstandards entspricht. - Diebstahl, Vandalismus, Aggression, Drogenkonsum, beleidigende Äußerungen über Ethnie, Natur oder Religion sind u.a. Gründe für einen sofortigen Verweis vom Campingplatz.

  • Wenn der Unternehmer eine vorläufige Kündigung und Räumung wünscht, muss er dies dem Urlauber durch ein persönlich übergebenes Schreiben mitteilen. In dringenden Fällen kann das Schreiben entfallen und eine persönliche mündliche Mitteilung genügt.
  • Nach der Stornierung muss der Urlauber dafür sorgen, dass sein Stellplatz und/oder seine Campingmittel so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, geräumt und das Gelände verlassen wird.
  • Räumt der Urlauber seinen Platz nicht, ist der Unternehmer berechtigt, den Platz gemäß Artikel 9.2 zu räumen.
  • Der Urlauber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrages.

Artikel 9

Freigabe

  • Bei Beendigung des Vertrages muss der Urlauber den Stellplatz spätestens um 12.00 Uhr des letzten Tages des vereinbarten Zeitraums leer und vollständig gereinigt zurückgeben.
  • Wenn der Urlauber seine Campingmittel nicht entfernt, ist der Unternehmer berechtigt, nach schriftlicher Aufforderung und unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen ab dem Tag des Eingangs den Platz auf Kosten des Urlaubers zu räumen. Die Kosten für diese 7 Tage, die Kosten für den Abbau und eventuelle Lagerkosten und/oder Entsorgungskosten, soweit sie angemessen sind, gehen zu Lasten des Urlaubers.

Artikel 10

Gesetze und Verordnungen

  • Der Urlauber hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm aufgestellten Campingmittel sowohl intern als auch extern allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entsprechen, die den Campingmitteln von den Behörden oder vom Unternehmer im Rahmen von Umweltmaßnahmen für sein Unternehmen auferlegt werden oder auferlegt werden können.
  • Flüssiggasanlagen sind nur dann zulässig, wenn sie sich in Kraftfahrzeugen befinden, die von der Straßenverkehrsbehörde zugelassen sind.

Artikel 11

Wartung und Bau

  • Der Betreiber ist verpflichtet, das Erholungsgebiet und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten.
  • Der Urlauber ist verpflichtet, die von ihm aufgestellten Campingmittel und das dazugehörige Gelände in demselben Zustand zu halten.
  • Dem Urlauber, Miturlaubern und/oder Dritten ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden, Antennen zu installieren, Zäune und Umzäunungen zu errichten oder Bauten oder andere Einrichtungen jeglicher Art in der Nähe, auf, unter oder um das Campingmittel herum zu errichten.
  • Der Urlauber bleibt jederzeit dafür verantwortlich, dass die Campingmittel mobil bleiben.

Artikel 12

Haftung

  • Die gesetzliche Haftung des Unternehmers ist, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf einen Höchstbetrag von 500.000 EUR je Schadensereignis begrenzt. Hierfür ist der Unternehmer versichert.
  • Der Eigentümer haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, sie sind auf ein Versagen des Eigentümers zurückzuführen.
  • Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen von extremen Witterungsbedingungen oder anderen Formen höherer Gewalt.
  • Der Unternehmer haftet für Ausfälle in seinem Teil der Versorgungseinrichtungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder diese Ausfälle stehen im Zusammenhang mit der Rohrleitung ab dem Übernahmepunkt des Urlaubers.
  • Der Urlauber haftet für Versorgungsausfälle in dem vom Übernahmepunkt aus berechneten Versorgungsbereich, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor.
  • Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für alle Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm, seinen Mitreisenden und/oder Dritten verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, seinen Mitreisenden und/oder Dritten zugerechnet werden können.
  • Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Mitteilung durch andere Urlauber geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 13

Beanstandungen

  • Eine Beschwerde eines Urlaubers muss immer schriftlich an den Betreiber gerichtet werden.
  • Die Einreichung einer Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Zahlung durch den Urlauber.
  • Der Unternehmer wird Ihre Beschwerde prüfen und sie in aller Fairness und Angemessenheit behandeln. Sollte der Urlauber damit nicht zufrieden sein, gilt das niederländische Recht.